Der Vorstand des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) hat heute mit großer Mehrheit beschlossen, den Spielbetrieb auf Landes- und Kreisebene dieses Wochenende (19. bis 21.11.2021) und am nächsten Spieltag (26. bis 28.11.2021) in allen Bereichen (Männer, Frauen, Nachwuchs) auszusetzen.
Die politischen Entscheidungen bleiben abzuwarten und werden mitberücksichtigt. Der Vorstand ist sich dahingehend einig, unverzüglich die Vereine in geeigneter Form in den Entscheidungsprozess mit einzubeziehen.
Der Beschluss ist dem Vorstand nicht leichtgefallen. Für Sachsen-Anhalt wurde jedoch für den 19.11.2021 ein 7-Tage-Inzidenzwert von 442,8 und eine Hospitalisierungsrate von 12,1 mit steigender Tendenz gemeldet. Man schätzt derzeit, dass die aktuellen Werte noch viel höher sind, da die Hospitalisierung ggf. erst im Verlauf mehrere Tage nach dem Meldedatum auftritt.
Mit dieser Entscheidung geht der FSA weiter, als es der politische Entscheidungsträger in Sachsen-Anhalt bis heute vorgibt. Da der Bund gestern Kriterien für das Erreichen bestimmter Schwellenwerte bei der Hospitalisierungsrate festgelegt hat und Sachsen-Anhalt mit den 12,1 schon weit über der letzten Stufe von 9 liegt, wäre es unverantwortlich, den Spielbetrieb am Wochenende fortzusetzen. Im Mittelpunkt steht für uns dabei der Schutz der Gesundheit der Menschen, die im Fußball ihr Hobby gefunden haben.
Betrachtet man die Inzidenzwerte in Sachsen-Anhalt aufgeteilt auf die Altersgruppen, wird deutlich, dass in der Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen unter 12 Jahren, für die aktuell noch kein Impfstoff zugelassen ist, die Inzidenz deutlich höher liegt als in der Altersgruppe 60+, in der bereits ein Großteil der Menschen geimpft ist. Um eine weitere Ausbreitung der Pandemie vorzubeugen, wurde bei dieser Entscheidung der Aussetzung des Spielbetriebs auch der Nachwuchsbereich einbezogen.
Holger Stahlknecht äußert sich dazu: „Der Fußball hat große Vorbildfunktion in der Gesellschaft und nimmt seine Verantwortung war. Obwohl es schwerfällt, Spiele abzusetzen, steht der Schutz der Bevölkerung und damit auch unserer Ehrenamtlichen sowie unsren Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen bei dieser Entscheidung im Mittelpunkt. Der FSA trifft damit eine schwierige, aber auch einheitliche und verständliche Regelung.“