Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,
mit heutigem Tag tritt die neue Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Diese beinhaltet für den Sportbetrieb im Freien keine grundsätzlichen Änderungen.
Das heißt:
- Trainingsbetrieb im Freien ohne 3G-Modell möglich
- Trainingsbetrieb in geschlossenen Räumen sowie Wettkämpfe im Freien (und in geschlossenen Räumen) unter Anwendung des 3G-Modells (inkl. Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Zuschauer etc.). Freundschaftsspiele gelten als Wettkämpfe!
- Von der Testung ausgenommen:
- Vollständig Geimpfte, die keine typischen Symptome aufweisen, unter Vorlage einer Impfbestätigung
- Vollständig Genesene, die keine typischen Symptome aufweisen, unter Vorlage eines Genesenennachweises
- Personen unter 18 Jahren, die keine typischen Symptome aufweisen
- Personen, die medizinische Gründe glaubhaft machen, die der Durchführung der Testung entgegenstehen
- Als Tests werden anerkannt
- PCR-Test nicht älter als 48h
- PoC-Antigen-Test (Schnelltest) mit schriftlicher oder elektronischer Bescheinigung nicht älter als 24h
- Antigen-Test (Selbsttest) vor Ort im 4-Augen-Prinzip
- Anwesenheitsnachweis führen (Vorname/Nachname/3G-Kontrolle) –> aus Datenschutzgründen, darf nicht dokumentiert werden, welches der 3G, sondern nur, ob eines erbracht wurde
- Maximal 1.000 Zuschauer bei Veranstaltungen im Freien, 500 bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
- Hygienekonzept muss vorliegen und mit dem Betreiber der Sportanlage abgestimmt sein
Gemäß unserer Ausschreibung sind weiterhin die Heim-, die Gastmannschaft sowie das Schiedsrichterkollektiv jeweils für Ihre Testung/Nachweise verantwortlich. Zuschauer sind ausschließlich selbst für ihre Testung/Nachweise verantwortlich. Die Dokumentation erfolgt wie bisher auch datenschutzkonform beim jeweiligen Heimverein/Veranstalter.
Die vollständige Verordnung findet ihr hier.
Bei Rückfragen könnt ihr euch gerne melden.
Mit sportlichen Grüßen
Tobias Czäczine
Vizepräsident
Spiel- & Schiedsrichterwesen
KFV Fußball Burgenland