Zuletzt aktualisiert am 29. März 2021
Am 25. März 2021 erschien die 11. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, welche heute durch die 3. Corona-Schutzverordnung des Burgenlandkreises präzisiert wurde.
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Zuletzt aktualisiert am 29. März 2021
Am 25. März 2021 erschien die 11. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, welche heute durch die 3. Corona-Schutzverordnung des Burgenlandkreises präzisiert wurde.
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Zuletzt aktualisiert am 16. März 2021
Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,
der Fußballverband Sachsen Anhalt hat folgende Meldung zum Spielbetrieb veröffentlicht.
Zum Beitrag auf der FSA Website
Eine finale Entscheidung über den Spielbetrieb im KFV Fußball Burgenland erfolgt nach Beratung der betreffenden Ausschüsse.
Zuletzt aktualisiert am 16. März 2021
Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,
nach schriftlicher Rücksprache mit dem Burgenlandkreis und dem Kreissportbund ergibt sich nun, dass der mit Einschränkungen geöffnete Sportbetrieb in Sachsen-Anhalt auch für unseren Landkreis und für den Fußball gilt.
Es ist also entsprechend der 10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt möglich, in Gruppen von maximal 20 Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren bzw. fünf Erwachsenen jeweils einschließlich des Trainers kontaktfrei den Fußballsport auszuüben. Die Regeln für private Zusammenkünfte gemäß der Eindämmungsverordnung gelten dabei also nicht.
Zuletzt aktualisiert am 10. März 2021
Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,
gestern und heute erreichten euch und uns widersprüchliche und unterschiedliche Meldungen/Interpretationen des FSA, einiger Kommunen sowie der Medien, bzgl. einer Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes in Sachsen-Anhalt bzw. im Burgenlandkreis im Speziellen.
Leider befindet sich in der neuesten Allgemeinverfügung des BLK keine Konkretisierung bzgl. des Sportbetriebs in unserem Landkreis, wobei unsere aktuell hohe Inzidenz von ca. 170 auch gegen den ursprünglich verabschiedeten Stufenplan spricht. Des Weiteren wurden die Sportanlagen von einzelnen Kommunen als „öffentlicher Raum“ interpretiert, auf welchem die in den Verfügungen beschriebenen Kontaktbeschränkungen gelten.
Zuletzt aktualisiert am 4. März 2021
Die Bund-Länder-Konferenz hat beschlossen, dass im Grundsatz die bisher geltenden Beschränkungsmaßnahmen bis zum 28. März fortgesetzt werden. Gleichzeitig wurden mögliche Öffnungsschritte für bestimmte Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche festgelegt. Zentrales Kriterium für bestimmte Beschränkungsmaßnahmen bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Zuständig sind die jeweiligen Bundesländer. Der Sport ist Teil der festgelegten Öffnungsschritte drei bis fünf.
Zuletzt aktualisiert am 2. März 2021
In Ihrer turnusmäßigen Vorstandssitzung des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt beschloss das Gremium per Videokonferenz am Donnerstag, 11.02.2021, den gesamten Spielbetrieb (Punkt-, Pokal- und Freundschaftsspiele) in allen Spiel- und Altersklassen auf Landes- und Kreisebene weiterhin bis einschließlich 07. März 2021 auszusetzen.