Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,
ergänzend zur aktuellen Verordnungslage möchte ich euch informieren, dass ab Sonntag, 27. Juni 2021, gemäß § 16.3 der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt die Testpflicht auf Sportanlagen, mit Außnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen, entfällt. Das heißt, dass Zuschauer keinen entsprechenden Nachweis bzgl. Negativtest, Impf- oder Genesenennachweis erbringen müssen. Dies gilt nur noch für alle Beteiligten, welche auf dem Formular stehen (Spieler, Mannschaftsbetreuer, Schiedsrichter etc.). Ein kompletter Anwesenheitsnachweis (auch der Zuschauer) ist weiterhin zu dokumentieren. Genauere Absprachen tätigt ihr bitte mit eurem jeweiligen Platzbetreiber. Hier findet ihr die amtliche Verkündung des Burgenlandkreises.
Für Rückfragen könnt ihr mich gern kontaktieren.
Mit sportlichen Grüßen
Tobias Czäczine
Vizepräsident
Spiel- & Schiedsrichterwesen
KFV Fußball Burgenland.