Neue Eindämmungsverordnung

Post erstellt am 18. Februar 2022

Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,

seit heute gilt in Sachsen-Anhalt die 6. Änderungsverordnung der 15. Eindämmungsverordnung. Leider sieht diese aktuell noch keine Lockerungen für den Sport vor.

Die aktuelle Verordnung gilt bis zum 5. März. Auf der gestrigen Landespressekonferenz wurde kommuniziert, dass ab dem 5. März für den Sport und das Sporttreiben im Freien sowie in Sporthallen inkl. Sozialgebäuden einheitlich die 3G-Regelung gelten soll. Weiterlesen