Energiehilfen für Sportvereine im August beantragen!

„Lange waren sie angekündigt. Jetzt kommen sie endlich! Die Energiehilfen des Landes für Sportvereine. Ab sofort können Sportvereine, deren Energiekosten sich nach dem 1. März 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 um mindestens 25 % erhöht haben, Zuschüsse für ihre Mehrausgaben für Strom, Gas und Wärme erhalten. Aber es gilt schnell zu handeln, denn die Gelder müssen bis zum 31. August beantragt werden. Der LSB Sachsen-Anhalt hat das Antragsverfahren digitalisiert und das auszufüllende Formular so einfach wie möglich gehalten.“

Weitere Informationen und das komplette Antragsformular gibt es auf der Homepage des Landessportbundes Sachsen-Anhalt.

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt e.V.