Neue Verordnungslage

Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,

am 19. März 2022 erfolgte die Notverkündung der Landesregierung mit der Änderung der 16. Eindämmungsverordnung. Leider beinhaltet diese entgegen der ursprünglichen Ankündigungen nur wenige Lockerungen für den Sportbetrieb.

Im Wesentlichen gilt die bestehende Verordnungslage vom 5. März 2022 weiter mit der Ausnahme, dass keine Zuschauerbeschränkung mehr erfolgt. Der Platzbetreiber hat nun eine Höchstbelegung festzulegen.

Die Kontrolle des 3G-Nachweises im Wettkampfbetrieb (inkl. Zuschauer) und bei Nutzung der Sozialgebäude bleibt vorerst bestehen.

Gültig ist die neue Verordnung bis 2. April 2022.

Es gilt:

      • Zugang zu allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Rahmen von Wettkämpfen auf Grundlage des 3G-Zugangsmodells (geimpft/genesen/getestet)
      • das 3G-Modell gilt sowohl für den Sportbetrieb im Freien, als auch für geschlossene Räume (Sporthallen) und damit auch einschließlich der Sozialgebäude
      • der Trainingsbetrieb im Freien ist vom 3G-Modell ausgenommen, außer die Nutzung der Umkleiden (geschlossener Raum)
      • Durchführung von Wettkämpfen erfordert ein Hygienekonzept des Veranstalters sowie die Freigabe des Platzbetreibers
      • keine Erfassung von Kontaktdaten erforderlich; ausschließlich Kontrolle der Erfüllung des 3G-Nachweises:
        • Testnachweis:
          • Ausgenommen Kinder- und Jugendlich unter 18 Jahren ohne Symptome
          • PCR-Test nicht älter als 48h (zertifizierte Stelle)
          • Schnelltest nicht älter als 24 h (zertifizierte Stelle)
          • Test im 4-Augen-Prinzip vor Ort
        • vollständiger Impfschutz
        • Genesenennachweis

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen

Tobias Czäczine