Wegfall der Testpflicht für Zuschauer ab 27. Juni 2021

Post erstellt am 25. Juni 2021

Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,

ergänzend zur aktuellen Verordnungslage möchte ich euch informieren, dass ab Sonntag, 27. Juni 2021, gemäß § 16.3 der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt die Testpflicht auf Sportanlagen, mit Außnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen, entfällt. Das heißt, dass Zuschauer keinen entsprechenden Nachweis bzgl. Negativtest, Impf- oder Genesenennachweis erbringen müssen. Weiterlesen

14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Post erstellt am 17. Juni 2021

Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,

heute erschien die 14. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, welche auf den Homepages des Bundeslandes und des Burgenlandkreises veröffentlicht wurden.

Für den Sportbetrieb sind Erleichterungen in den neuen Verordnungen festgeschrieben. So dürfen nach § 11 wieder Wettkämpfe im Freien mit bis zu 1.000 Personen (inkl. Zuschauer) stattfinden. Dabei ist vom Veranstalter ein Anwesenheitsnachweis zu führen. Zudem darf ausschließlich Personen der Zutritt zur Sportanlage gewährt werden, „die eine Testung im Sinne des §2 Abs.1 mit negativen Testergebnis vorlegen oder durchführen oder von der Testpflicht nach § 2 Abs. 2 ausgenommen sind“. Weiterlesen

Mannschaftsmeldung 2021/2022

Post erstellt am 24. Mai 2021

Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,

obwohl nach wie vor nicht vorhersehbar ist, wann der Fußballsport im Amateurbereich wieder ausgeübt werden kann, möchte ich euch darüber informieren, dass der Vereinsmeldebogen für die Saison 2021/2022 freigeschaltet wurde.

Entsprechend bitten wir euch um Meldung eurer Mannschaften für den Senioren- und Nachwuchsbereich bis zum 15.07.2021 über den DFBnet-Vereinsmeldebogen.
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Neue Eindämmungsverordnung des Landes/Kreises

Post erstellt am

Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,

ab Dienstag, 25. Mai 2021, treten die Dreizehnte Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Burgenlandkreises in Kraft. Aufgrund der positiven Entwicklung der Corona-Fallzahlen, greift diese nun auch bei uns im BLK und ersetzt die Regelungen der „Bundesnotbremse“.

Der Sportbetrieb wird in § 8.1.4 und § 8.1.5 wie folgt gestattet:

  • § 8.1.4.: „Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien in Gruppen bis höchstens 25 Personen, einschließlich des Trainers“
  • § 8.1.5.: „Trainingsbetrieb des organisierten, kontaktfreien Sports in geschlossenen Räumen in Gruppen, wobei die zulässige Personenzahl auf 1 Person je 20 angefangenen Quadratmeter, höchstens aber auf 10 Personen, zuzüglich des Trainers, begrenzt ist.“

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