Neue Eindämmungsverordnung des Landes/Kreises

Post erstellt am 24. Mai 2021

Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,

ab Dienstag, 25. Mai 2021, treten die Dreizehnte Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Burgenlandkreises in Kraft. Aufgrund der positiven Entwicklung der Corona-Fallzahlen, greift diese nun auch bei uns im BLK und ersetzt die Regelungen der „Bundesnotbremse“.

Der Sportbetrieb wird in § 8.1.4 und § 8.1.5 wie folgt gestattet:

  • § 8.1.4.: „Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien in Gruppen bis höchstens 25 Personen, einschließlich des Trainers“
  • § 8.1.5.: „Trainingsbetrieb des organisierten, kontaktfreien Sports in geschlossenen Räumen in Gruppen, wobei die zulässige Personenzahl auf 1 Person je 20 angefangenen Quadratmeter, höchstens aber auf 10 Personen, zuzüglich des Trainers, begrenzt ist.“

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Trainingsbetrieb mit „Notbremse“

Post erstellt am 23. April 2021

Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,

mit der neu eingeführten bundesweiten „Notbremse“ gelten bei Inzidenzwerten über 100 (Burgenlandkreis Stand 23.04.2021: 331,57 | corona.burgenlandkreis.de) ab sofort folgende Regelungen für den Trainingsbetrieb:

„Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden […], wenn

a) die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist,
b) nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, und
c) angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden,

für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Corona-virus SARS-CoV-2 vorlegen.“

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FSA bricht Punktspielbetrieb 2020/21 im Herrenbereich ab – Neuregelungen bei den Wartefristen

Post erstellt am 16. März 2021

Liebe Sportfreundinnen,

liebe Sportfreunde,

der Fußballverband Sachsen Anhalt hat folgende Meldung zum Spielbetrieb veröffentlicht.

Zum Beitrag auf der FSA Website

Eine finale Entscheidung über den Spielbetrieb im KFV Fußball Burgenland erfolgt nach Beratung der betreffenden Ausschüsse.

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Update: Trainingsbetrieb im Burgenlandkreis

Post erstellt am 11. März 2021

Liebe Sportfreundinnen,

liebe Sportfreunde,

nach schriftlicher Rücksprache mit dem Burgenlandkreis und dem Kreissportbund ergibt sich nun, dass der mit Einschränkungen geöffnete Sportbetrieb in Sachsen-Anhalt auch für unseren Landkreis und für den Fußball gilt.

Es ist also entsprechend der 10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt möglich, in Gruppen von maximal 20 Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren bzw. fünf Erwachsenen jeweils einschließlich des Trainers kontaktfrei den Fußballsport auszuüben. Die Regeln für private Zusammenkünfte gemäß der Eindämmungsverordnung gelten dabei also nicht.

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