Post erstellt am 24. Mai 2021
Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,
ab Dienstag, 25. Mai 2021, treten die Dreizehnte Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Burgenlandkreises in Kraft. Aufgrund der positiven Entwicklung der Corona-Fallzahlen, greift diese nun auch bei uns im BLK und ersetzt die Regelungen der „Bundesnotbremse“.
Der Sportbetrieb wird in § 8.1.4 und § 8.1.5 wie folgt gestattet:
- § 8.1.4.: „Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien in Gruppen bis höchstens 25 Personen, einschließlich des Trainers“
- § 8.1.5.: „Trainingsbetrieb des organisierten, kontaktfreien Sports in geschlossenen Räumen in Gruppen, wobei die zulässige Personenzahl auf 1 Person je 20 angefangenen Quadratmeter, höchstens aber auf 10 Personen, zuzüglich des Trainers, begrenzt ist.“