Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,
ab Dienstag, 25. Mai 2021, treten die Dreizehnte Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Burgenlandkreises in Kraft. Aufgrund der positiven Entwicklung der Corona-Fallzahlen, greift diese nun auch bei uns im BLK und ersetzt die Regelungen der „Bundesnotbremse“.
Der Sportbetrieb wird in § 8.1.4 und § 8.1.5 wie folgt gestattet:
- § 8.1.4.: „Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien in Gruppen bis höchstens 25 Personen, einschließlich des Trainers“
- § 8.1.5.: „Trainingsbetrieb des organisierten, kontaktfreien Sports in geschlossenen Räumen in Gruppen, wobei die zulässige Personenzahl auf 1 Person je 20 angefangenen Quadratmeter, höchstens aber auf 10 Personen, zuzüglich des Trainers, begrenzt ist.“
Die Trainer oder andere Verantwortliche haben einen Anwesenheitsnachweis zu führen. Beim Trainingsbetrieb im Freien (§ 8.1.4) haben Trainer für sich einen negatives Testergebnis 24 h rückwirkend zu dokumentieren. Bei Training in geschlossenen Räumen (§ 8.1.5) muss jede Person ein negatives Testergebnis nachweisen.
Die Nutzung der Sportanlage erfordert weiterhin die Genehmigung des Betreibers. Mit ihm ist ebenso die Dokumentation der Testungen und Anwesenheitslisten abzuklären sowie entsprechend der Beschaffenheit der Sportanlage eine Höchstbelegung festzulegen.
Die in § 8.1.4 und § 8.1.5. genannten Trainingsformen sind unabhängig des Alters definiert, das heißt, dass auch ein Training für Jugendliche über 14 Jahren und Erwachsene wieder möglich ist.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Bleibt gesund und sportliche Grüße,
Tobias Czäczine
Vizepräsident
Spiel- & Schiedsrichterwesen
KFV Fußball Burgenland