Konkretisierung: Einsatz von Corona-Schnelltests beim Training

Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,

heute hat der LandesSportBund Sachsen-Anhalt nochmals eine Konkretisierung zum bundesweiten „Notbremsengesetz“ veröffentlicht.

Die wichtigsten Punkte:

  • Trainingsbetrieb in Gruppen von fünf Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zzgl. Anleitungsperson ist oberhalb eines Inzidenzwertes von 100 im Landkreis erlaubt
  • Die Anleitungsperson muss einen negativen Schnelltest, Antigentest oder PCR-Test vorweisen, dessen Ergebnis nicht älter als 24 h gerechnet vom Zeitpunkt des Trainingsbetriebs sein darf
  • Nachweis: In Apotheken/Arztpraxen/Testzentren mit Beleg von Datum und Uhrzeit // Bei Schnelltests empfiehlt der LSB Sachsen-Anhalt eines Durchführung direkt vor dem Training im Vier-Augen-Prinzip (unter Zeugenaufsicht eines Erwachsenen, der das negative Testergebnis mit Datum und Uhrzeit formlos bestätigt)
  • Vollständig geimpfte Personen (14 Tage nach Zweitimpfung) gegen das Corona-Virus sind in Sachsen-Anhalt von der Testpflicht befreit (Grundlage § 1 (3) der 11. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt). Entsprechend kann das Training von diesem Personenkreis ohne vorherigen Test durchgeführt werden.
  • Kompletter Artikel des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.V.

Die Nutzung der Sportanlagen erfordert immer die Freigabe durch den Betreiber. Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren sowie entsprechend der Größe und Beschaffenheit der Sportanlage eine Höchstbelegung der Sportsstätte festzulegen. Aus diesem Grund bitten wir euch weiterhin um entsprechende Rücksprache mit euren Betreibern/Kommunen, wie diese u.a. die Dokumentation der Tests wünschen.

Für Rückfragen könnt ihr mich gern kontaktieren.
Bleibt gesund und ein schönes Wochenende!

Mit sportlichen Grüßen
Tobias Czäczine
Vizepräsident
Spiel- & Schiedsrichterwesen
KFV Fußball Burgenland