Mit Frist zum 31. Januar 2022 waren die Vereine des Herrenbereichs im KFV Fußball Burgenland aufgefordert, sich bzgl. der Anforderungen an die aktuelle Verordnungslage sowie der Umsetzung in ihren Gemeinschaften zu äußern. Des Weiteren entschieden die 62 Teams der aktuellen Spielzeit über eine Verkürzung der Saison durch die Abwahl der vor Spielzeitbeginn eingeführten Zusatzrunde.
Am 1. Februar 2022 erfolgte im Rahmen der Videokonferenz des Spielausschusses eine Auswertung der Rückmeldungen der Vereine mit folgenden Beschlüssen:
- Die Ausschreibung wird hinsichtlich der zu erreichenden Wertungsgrundlagen (Wegfall der Zusatzrunde) angepasst.
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- Abstimmungsergebnis Zusatzrunde:
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- Wegfall: 43 Mannschaften
- Entscheidung vertagen: 10 Mannschaften
- Keine Rückmeldung: 9 Mannschaften (6 Vereine)
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- Abstimmungsergebnis Zusatzrunde:
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- Die Aufnahme des Pflichtspielbetriebes erfolgt erst, wenn sowohl für das Spielfeld im Freien, als auch für die Sozialgebäude einheitliche Zugangsvoraussetzungen in der Landes- und Kreisverordnung vorliegen, welche es allen am Spiel beteiligten Personen ermöglicht, die Sportanlagen vollumfänglich zu nutzen (mit Stand Ende Januar keine Änderung der bekannten Verordnungslage).
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- Rückmeldungen Verordnungslage:
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- Umsetzung möglich: 18 Mannschaften
- Schwierigkeiten bei der Umsetzung: 33 Mannschaften
- Keine Rückmeldung: 11 Mannschaften (7 Vereine)
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- Rückmeldungen Verordnungslage:
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- Um die Spielzeit vollständig (Hin- und Rückrunde, Pokalwettbewerbe) durchzuführen, wurde ein „Worst-Case“-Rahmenterminplan als Entwurf entwickelt (siehe Anhang), welcher den spätmöglichsten Wiederbeginn festschreibt.
- Bei möglichem Re-Start wird den Vereinen ein Vorlauf von mindestens zwei Wochen eingeräumt, welcher aufgrund des laufenden Trainingsbetriebes als ausreichend angesehen wird. Begonnen wird mit Nachholpartien sowie dem Pokal-Achtelfinale.
- Auf freiwilliger Basis können Vereine Pflichtspiele, die vor dem 12. Spieltag (Unterbrechung Spielbetrieb) ausgefallen sind im gegenseitigen Einverständnis mit dem Gegner ab sofort nachholen (Übersicht betreffende Partien). Begegnungen ab dem 12. Spieltag werden kompakt gespielt und bei Re-Start nach Rahmenterminplan angesetzt, um einen Flickenteppich zu vermeiden.
Auswertung Befragung zur aktuellen Verordnungslage
Viele Vereine wiesen auf die 2G-Problematik in den Sozialgebäuden hin, welche nicht nur die Umkleidekabinen, sondern auch die sanitären Einrichtungen betrifft, deren Lösbarkeit nur unter enormen finanziellen (bspw. Anschaffung mobile Toiletten/Duschen/Heizpilze) und personellen (zeitintensive Kontrolle mit mehr Ordnern als üblich, Diskussionen mit Zuschauern) Aufwänden umzusetzen wäre. Ferner wurde die Frage der rechtlichen Haftbarkeit sowie des datenschutzkonformen Führens von Anwesenheitslisten und der Verwendung der Gesundheitsdaten in den Raum gestellt. Eine Klärung dieser Fragen folgt mit den übergeordneten Verbänden.
Des Weiteren befürchten die Vereine im KFV Fußball Burgenland, dass die Interessen ihrer Mitglieder nicht einheitlich gewahrt werden können und eine Ausgrenzung einzelner Spieler und Verantwortlichen vorgenommen werden müsse, was im möglichen Mitgliederschwund enden könne.
Auch Vereine, welche unter den aktuellen Voraussetzungen einen Spielbetrieb bewerkstelligen können, teilen mehrfach diese Bedenken, sodass der Spielausschuss beschlossen hat, den Vereinen diesen enormen Mehraufwand und die dadurch entstehenden Risiken Stand jetzt nicht zuzumuten.
Entwurf „Worst-Case“-Rahmenterminplan // Vorlauf für Wiederbeginn
Um dennoch eine Perspektive für den Re-Start zu schaffen, wurde ein Rahmenterminplan entworfen, welcher mit einem spätmöglichsten Beginn mit den offenen Nachholspielen sowie dem Pokal Achtelfinale am Oster-Wochenende die Möglichkeit bietet, die Saison kompakt zu beenden.
Um den Vereinen dann einen Vorlauf von mindestens zwei Wochen zu ermöglichen, wurde die spätmöglichste Entscheidung für den Re-Start der Spielzeit auf Kreisebene auf den 31. März 2022 datiert.
Entwurf Rahmenterminplan „Worst-Case-Szenario“
Sollte eine Änderung der Verordnungen auf Landes- und Kreisebene bereits früher einen Start des Pflichtspielbetriebes im Herrenbereich unter beschlossenen Voraussetzungen ermöglichen, kann der Rahmenterminplan entsprechend nach vorn datiert und angepasst werden. Ein entsprechender zweiwöchiger Vorlauf für die Vereine wird in solchen Fällen gewährleistet.
Freundschaftsspiele // Trainingsbetrieb
Testspiele sind unter den aktuellen Maßgaben weiterhin möglich (2G Sozialgebäude/3G im Freien). Eventuell örtliche Verschärfungen sind mit der Kommune direkt abzustimmen.
Alle Freundschaftsspiele müssen beim zuständigen Staffelleiter angemeldet werden.
Der Trainingsbetrieb im Freien (ohne Nachweise mit Ausnahme der Nutzung der Sozialgebäude (2G)) sowie in den Sporthallen (2G bzw. 2G+ für Zuschauer) ist laut Verordnung möglich.
Wertung der Saison
Laut Ausschreibung ist mit Beendigung der Hinrunde die 1. Wertungsgrundlage erreicht. Dies ist im KFV Fußball Burgenland mit Ausnahme eines laufenden Sportgerichtsverfahrens erfolgt. Das Spiel der Kreisliga Staffel I „SG Balgstädt/Laucha II – ESV Herrengosserstedt II“, welches sich durch einen Spielabbruch in schwebender sportgerichtlicher Behandlung befindet, wird, sofern das Sportgericht auf eine Wiederholung/Neuansetzung entscheiden sollte, unabhängig der oben genannten Entscheidungen des Spielausschusses unter der zum Zeitpunkt der Ansetzung gültigen Verordnungslage durchgeführt, um die vollständige 1. Wertungsgrundlage der Saison ohne anderweitige Beschlüsse zu erreichen. Bei Wertung der Begegnung erübrigt sich dieses Szenario.
Nach insgesamt 50 % gespielten Partien der Rückrunde aller Mannschaften erfolgt anschließend gemäß Ausschreibung eine Wertung mittels Quotientenregelung. Im Idealfall erreichen alle Staffeln von Kreisoberliga bis Kreisklasse die 2. Wertungsgrundlage (Beendigung der Rückrunde).
Nachholspiele auf freiwilliger Basis
In Absprache der jeweiligen Kontrahenten können folgende Partien, welche vor dem 12. Spieltag ausgefallen sind, ab sofort unter Beachtung der gültigen Gesetzeslage nachgeholt werden, sodass die betreffenden Vereine mögliche zusätzliche Spiele am Osterwochenende oder anschließend unter der Woche vermeiden können. Der jeweils zuständige Staffelleiter und der Schiedsrichteransetzer sind bei Termineinigung 7 Tage im Voraus zu informieren.
NHS auf freiwilliger Basis: Übersicht der betreffenden Partien