Zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,
da nun mit Ende der Schulferien viele Mannschaften wieder den Trainingsbetrieb aufnehmen, anbei nochmal für euch eine Übersicht der aktuellen Verordnungslage in Sachsen-Anhalt bzw. dem Burgenlandkreis:
Grundlegend benötigt ihr weiterhin bestätigte Hygienekonzepte sowie die Freigabe eures Platzbetreibers. Des Weiteren gilt bei Nutzung der Umkleidekabinen, unabhängig davon, ob im Freien trainiert wird, grundlegend ein 2G-Zugangsmodell bei Betreten der Umkleiden (geimpft/genesen, ausgenommen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Symptone).
Trainingsbetrieb:
- Führen einer Anwesenheitsliste
- Im Freien: Keine Testungen/Nachweise der Teilnehmenden notwendig mit Ausnahme der Nutzung der Umkleidekabinen, s.o.
- In geschlossenen Räumen (Sporthalle):
- Sportler/Trainer/Funktionspersonal etc.: 2G-Zugangsmodell, ausgenommen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Symptome (datenschutzkonformer 2G-Vermerk auf Anwesenheitsliste)
- Zuschauer/Begleitpersonen etc.: 2G+ Zugangsmodell (geimpft/genesen plus negativer Test; ausgenommen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Symptome (datenschutzkonformer 2G-Vermerk auf Anwesenheitsliste) auf Grundlage §5.2 BLK-Verordnung (sonstige sportliche Veranstaltungen); zusätzlich Maskenpflicht und Abstandsgebot auf Gemeinschaftsflächen
Wettkämpfe:
- Führen einer Anwesenheitsliste sowie datenschutzkonformer 3G/2G-Vermerk
- Im Freien: 3G-Zugangsmodell (genesen, geimpft, getestet)
- Impfnachweis
- Genesenennachweis
- Negatives Testergebnis
-
- Selbsttest vor Ort im 4-Augen-Prinzip
- Maximal 24 h alter Schnelltest (schriftliche/elektronische Bescheinigung)
- Maximal 48 h alter PCR-Test (schriftliche/elektronische Bescheinigung)
- Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Symptome
-
- Bei Nutzung der Umkleiden –> 2G
- In geschlossenen Räumen (Sporthalle):
- Sportler/Trainer/Funktionspersonal etc.: 2G-Zugangsmodell (geimpft/genesen; mit Ausnahme Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Symptome)
- Zuschauer/Begleitpersonen etc.: 2G+ Zugangsmodell (geimpft/genesen zzgl. negativer Testnachweis; mit Ausnahme der Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Symptome) auf Grundlage §5.2 BLK-Verordnung (Wettkämpfe)
Die Verordnungen sind aktuell bis einschließlich 18. Januar 2022 gültig.
Für Rückfragen könnt ihr mich gern kontaktieren.
Mit sportlichen Grüßen
Tobias Czäczine
Vizepräsident
Spiel- & Schiedsrichterwesen
KFV Fußball Burgenland