Neue Eindämmungsverordnung

Post erstellt am 18. Februar 2022

Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,

seit heute gilt in Sachsen-Anhalt die 6. Änderungsverordnung der 15. Eindämmungsverordnung. Leider sieht diese aktuell noch keine Lockerungen für den Sport vor.

Die aktuelle Verordnung gilt bis zum 5. März. Auf der gestrigen Landespressekonferenz wurde kommuniziert, dass ab dem 5. März für den Sport und das Sporttreiben im Freien sowie in Sporthallen inkl. Sozialgebäuden einheitlich die 3G-Regelung gelten soll. Weiterlesen

Umgang mit der Spielzeit 2021/2022 im KFV Fußball Burgenland

Post erstellt am 1. Februar 2022

Mit Frist zum 31. Januar 2022 waren die Vereine des Herrenbereichs im KFV Fußball Burgenland aufgefordert, sich bzgl. der Anforderungen an die aktuelle Verordnungslage sowie der Umsetzung in ihren Gemeinschaften zu äußern. Des Weiteren entschieden die 62 Teams der aktuellen Spielzeit über eine Verkürzung der Saison durch die Abwahl der vor Spielzeitbeginn eingeführten Zusatzrunde.
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