Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,
das Land Sachsen-Anhalt hat mit Gültigkeit vom 4. – 19. März 2022 eine neue Eindämmungsverordnung erlassen, welche deutliche Änderungen für den organisierten Sportbetrieb in § 14 enthält.
Ab dem 4. März gilt:
- Zugang zu allen öffentlichen und privaten Sportanlagen auf Grundlage des 3G-Zugangsmodells (geimpft/genesen/getestet)
- das 3G-Modell gilt sowohl für den Sportbetrieb im Freien, als auch für geschlossene Räume (Sporthallen) und damit auch einschließlich der Sozialgebäude
- der Trainingsbetrieb im Freien ist vom 3G-Modell ausgenommen, außer die Nutzung der Umkleiden (geschlossener Raum)
- Zuschauerbeschränkung: 200 (im Freien); 50 (in geschlossenen Räumen) –> jeweils plus das „Personal“ des Veranstalters
- Durchführung von Wettkämpfen erfordert ein Hygienekonzept des Veranstalters sowie die Freigabe des Platzbetreibers
- keine Erfassung von Kontaktdaten erforderlich; ausschließlich Kontrolle der Erfüllung des 3G-Nachweises:
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- Testnachweis:
- Ausgenommen Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Symptome
- PCR-Test nicht älter als 48h (zertifizierte Stelle)
- Schnelltest nicht älter als 24 h (zertifizierte Stelle)
- Test im 4-Augen-Prinzip vor Ort
- vollständiger Impfschutz
- Genesenennachweis
- Testnachweis:
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Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit sportlichen Grüßen
Tobias Czäczine
Vizepräsident
Spiel- & Schiedsrichterwesen
KFV Fußball Burgenland