Neue Eindämmungsverordnung

Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,

seit heute gilt in Sachsen-Anhalt die 6. Änderungsverordnung der 15. Eindämmungsverordnung. Leider sieht diese aktuell noch keine Lockerungen für den Sport vor.

Die aktuelle Verordnung gilt bis zum 5. März. Auf der gestrigen Landespressekonferenz wurde kommuniziert, dass ab dem 5. März für den Sport und das Sporttreiben im Freien sowie in Sporthallen inkl. Sozialgebäuden einheitlich die 3G-Regelung gelten soll.

Weitere Lockerungsschritte will die Landesregierung ab dem 20. März umsetzen, sofern es die Infektionslage und die Krankenhausbelastung zulassen. Laut Bund-Länder-Beschluss könnten dann auch für den Sport alle Schutzmaßnahmen fallen.

In Anbetracht dieser konkreten Öffnungsperspektive und der dargelegten Kommunikation der Landesregierung, möchte ich euch informieren, dass der Spielausschuss am kommenden Mittwoch, 23. Februar, über den Umgang mit der aktuellen Spielzeit erneut mit dem Ziel berät, einen konkreten Re-Start-Termin zu definieren.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen

Tobias Czäczine
Vizepräsident
Spiel- & Schiedsrichterwesen
KFV Fußball Burgenland