Landesverordnung: Für Umkleidekabinen gilt doch 2G-Regel!

Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,

heute wurde vom LandesSportBund eine erneute Klarstellung bzgl. der 2G-Regelung in Umkleidekabinen/Sozialgebäuden veröffentlicht:

Link zur Homepage des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.V.

Das heißt, dass auch im Rahmen des Trainings im Freien, welches prinzipiell ohne 3G-Regelung durchgeführt werden kann, die Nutzung der Umleidekabinen nur mit 2G-Nachweis möglich ist. Zutrittsberechtigt sind hier entsprechend Geimpfte, Genesene sowie Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen

Tobias Czäczine
Vizepräsident
Spiel- & Schiedsrichterwesen
KFV Fußball Burgenland