Am 25. März 2021 erschien die 11. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, welche heute durch die 3. Corona-Schutzverordnung des Burgenlandkreises präzisiert wurde.
In § 8 der 11. Eindämmungsverordnung wird der Trainingsbetrieb im Sport wie folgt ermöglicht:
- „Trainingsbetrieb des organisierten, kontaktfreien Sports von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendnung des 18. Lebensjahres im Freien in Gruppen bis höchstens 20 Personen, einschließlich des Trainers“ und,
- „Trainingsbetrieb des organisierten, kontaktfreien Sports von Erwachsenen im Freien in Kleingruppen bis höchstens fünf Personen, einschließlich des Trainers“
Der Burgenlandkreis sieht dazu keine Ergänzungen vor, sodass der kontaktlose Trainingsbetrieb auch im Fußball weiter möglich ist. Die Verordnungen sind gültig bis 18. bzw. 19. April 2021.
Die Freigabe der Sportstätte ist weiterhin beim zuständigen Betreiber einzuholen. Genaue Einzelheiten regeln die von den Vereinen erstellten und vom Betreiber genehmigten Hygienekonzepte.
Link zur 11. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt