Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,
da nun mit Ende der Schulferien viele Mannschaften wieder den Trainingsbetrieb aufnehmen, anbei nochmal für euch eine Übersicht der aktuellen Verordnungslage in Sachsen-Anhalt bzw. dem Burgenlandkreis:
Grundlegend benötigt ihr weiterhin bestätigte Hygienekonzepte sowie die Freigabe eures Platzbetreibers. Des Weiteren gilt bei Nutzung der Umkleidekabinen, unabhängig davon, ob im Freien trainiert wird, grundlegend ein 2G-Zugangsmodell bei Betreten der Umkleiden (geimpft/genesen, ausgenommen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Symptone).
Trainingsbetrieb:
- Führen einer Anwesenheitsliste
- Im Freien: Keine Testungen/Nachweise der Teilnehmenden notwendig mit Ausnahme der Nutzung der Umkleidekabinen, s.o.
- In geschlossenen Räumen (Sporthalle):
- Sportler/Trainer/Funktionspersonal etc.: 2G-Zugangsmodell, ausgenommen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Symptome (datenschutzkonformer 2G-Vermerk auf Anwesenheitsliste)
- Zuschauer/Begleitpersonen etc.: 2G+ Zugangsmodell (geimpft/genesen plus negativer Test; ausgenommen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Symptome (datenschutzkonformer 2G-Vermerk auf Anwesenheitsliste) auf Grundlage §5.2 BLK-Verordnung (sonstige sportliche Veranstaltungen); zusätzlich Maskenpflicht und Abstandsgebot auf Gemeinschaftsflächen
Wettkämpfe:
- Führen einer Anwesenheitsliste sowie datenschutzkonformer 3G/2G-Vermerk
- Im Freien: 3G-Zugangsmodell (genesen, geimpft, getestet)
- Impfnachweis
- Genesenennachweis
- Negatives Testergebnis
-
- Selbsttest vor Ort im 4-Augen-Prinzip
- Maximal 24 h alter Schnelltest (schriftliche/elektronische Bescheinigung)
- Maximal 48 h alter PCR-Test (schriftliche/elektronische Bescheinigung)
- Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Symptome
-
- Bei Nutzung der Umkleiden –> 2G
- In geschlossenen Räumen (Sporthalle):
- Sportler/Trainer/Funktionspersonal etc.: 2G-Zugangsmodell (geimpft/genesen; mit Ausnahme Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Symptome)
- Zuschauer/Begleitpersonen etc.: 2G+ Zugangsmodell (geimpft/genesen zzgl. negativer Testnachweis; mit Ausnahme der Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Symptome) auf Grundlage §5.2 BLK-Verordnung (Wettkämpfe)
Die Verordnungen sind aktuell bis einschließlich 18. Januar 2022 gültig.
Für Rückfragen könnt ihr mich gern kontaktieren.
Mit sportlichen Grüßen
Tobias Czäczine
Vizepräsident
Spiel- & Schiedsrichterwesen
KFV Fußball Burgenland