Trainingsbetrieb mit „Notbremse“

Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,

mit der neu eingeführten bundesweiten „Notbremse“ gelten bei Inzidenzwerten über 100 (Burgenlandkreis Stand 23.04.2021: 331,57 | corona.burgenlandkreis.de) ab sofort folgende Regelungen für den Trainingsbetrieb:

„Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden […], wenn

a) die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist,
b) nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, und
c) angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden,

für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Corona-virus SARS-CoV-2 vorlegen.“

Die organisatorische Abwicklung bzgl. der Dokumentation der Testung der Anleitungsperson (Trainer*innen) vor Ort ist mit dem Betreiber der Sportstätte zu klären. Training für Erwachsene in Kleingruppen von bis zu fünf Personen einschließlich des Trainers sind nun untersagt.

Sollte der Inzidenzwert von 100 im Burgenlandkreis zukünftig an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten werden, tritt die Notbremse für den Landkreis außer Kraft und es gelten die Regelungen der Landesverordnung, welche durch den Kreis präzisiert werden können.

Die Nutzung der Sportanlagen erfordert immer die Freigabe durch den Betreiber. Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren sowie entsprechend der Größe und Beschaffenheit der Sportanlage eine Höchstbelegung der Sportsstätte festzulegen.

Die komplette Interpretation für den Sport findet ihr hier. Sofern uns neue Informationen vorliegen, halten wir euch auf dem Laufenden.

Mit sportlichen Grüßen

Tobias Czäczine
Vizepräsident
Spiel- & Schiedsrichterwesen
KFV Fußball Burgenland