Die Bund-Länder-Konferenz hat beschlossen, dass im Grundsatz die bisher geltenden Beschränkungsmaßnahmen bis zum 28. März fortgesetzt werden. Gleichzeitig wurden mögliche Öffnungsschritte für bestimmte Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche festgelegt. Zentrales Kriterium für bestimmte Beschränkungsmaßnahmen bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Zuständig sind die jeweiligen Bundesländer. Der Sport ist Teil der festgelegten Öffnungsschritte drei bis fünf.
Für den 3. Öffnungsschritt ab dem 8. März ist abhängig von der aktuellen Infektionslage beschlossen worden:
Stabile oder sinkende Inzidenz von 100 oder weniger:
- Eine Region oder ein Land kann den Freiluftsport für Kinder bis 14 Jahren, also auch Fußball, erlauben (Gruppen bis zu höchstens 20 Kindern).
Stabile oder sinkende Inzidenz von 50 oder weniger:
- „Kontaktfreier“ Sport darf auch von Erwachsenen (beziehungsweise Ü 15) betrieben werden (Gruppen bis maximal zehn Personen). (hier ist Klärung bezüglich Fußball erforderlich)
Für den 4. Öffnungsschritt ab frühestens dem 22. März ist abhängig von der aktuellen Infektionslage beschlossen worden:
Stabile oder sinkende Inzidenz von 100 oder weniger:
- Freiluftsport, inklusive Kontaktsport und Fußball, für alle ohne Gruppenbeschränkung, aber: Es muss für alle Erwachsenen (und ab Ü 15) ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest vorliegen.
Stabile oder sinkende Inzidenz von 50 oder weniger:
- Sport (einschließlich Fußball) darf im Freien betrieben werden ohne Gruppenbeschränkung oder Testerfordernis.
Für den 5. Öffnungsschritt ab frühestens dem 5. April ist abhängig von der aktuellen Infektionslage beschlossen worden:
Stabile oder sinkende Inzidenz von 100 oder weniger:
- Sport im Freien (einschließlich Fußball) ohne Gruppenbeschränkung oder Test; kontaktfreier Sport in der Halle.
Stabile oder sinkende Inzidenz von 50 oder weniger:
- Sport im Freien und in der Halle, einschließlich Fußball und Kontaktsport, ohne Beschränkungen.
In jedem Fall können die Öffnungsschritte aber nur abhängig von der aktuellen Infektionslage umgesetzt werden. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März 2021 gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).
Die Bund-Länder-Konferenz wird am 22. März 2021 über weitere Maßnahmen beraten.