Änderung Verordnungslage im Burgenlandkreis

Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,

der Burgenlandkreis hat seine Corona-Eindämmungsverordnung angepasst und die Verschärfungen (2G+ Indoor für Drittpersonen) für den Sportbetrieb gestrichen. Entsprechend gilt ab sofort die Landesverordnung. Örtliche Verschärfungen sind mit der jeweiligen Kommune direkt abzustimmen.

Sportbetrieb in Sporthallen:

    • Training und Wettkämpfe: 2G (geimpft/genesen) für sämtliche Personengruppen (Sportler, Trainer, Schiedsrichter, Zuschauer etc.)
    • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von den Regelungen ausgenommen
    • Führen von Anwesenheitlisten
    • Höchstbelegung: 50 Zuschauer

Sportbetrieb im Freien:

Training:

    • ohne Nachweise möglich mit Ausnahme der Sozialgebäude (2G)
    • Führen von Anwesenheitslisten
    • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Symptome sind von den Regelungen ausgenommen

Wettkampf:

    • 3G-Nachweis für alle Beteiligten notwendig (auch Zuschauer)
      • Impfnachweis
      • Genesenennachweis
      • Negatives Testergebnis
        • Selbsttest vor Ort im 4-Augen-Prinzip
        • Maximal 24 h alter Schnelltest einer zertifizierten Teststelle
        • Maximal 48 h alter PCR-Test einer zertifizierten Teststelle
    • Sozialgebäude ausschließlich 2G, außer Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Symptome
    • Höchstbelegung: 200 Zuschauer

Zu beachten ist, dass im Rahmen der Schulferien (12. – 19. Februar) auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein negatives Testergebnis erbringen müssen.

Stand jetzt sind die Verordnungen bis 24. Februar 2022 gültig.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen

Tobias Czäczine
Vizepräsident
Spiel- & Schiedsrichterwesen
KFV Fußball Burgenland