Vereinsjubiläen

+++Betrifft Vereine mit Jubiläum 50/75/100/125/150 Jahre im Jahr 2023+++

Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,

wie in jedem Jahr ehrt der DFB die Vereine, welche ihr 100/125/150-jähriges Jubiläum begehen. Sofern euer Verein/Abteilung Fußball in diesem Jahr dieses Bestehen feiert, bitte ich euch, mir den (gut leserlich) ausgefüllten Fragebogen bis 30. Januar 2023 zukommen zu lassen. Weiterhin benötigt der DFB eine aktuelle Paket-Empfängeranschrift des Vereins. Bitte vermerkt diese mit in eurer Antwortmail.

Darüber hinaus darf ich euch darauf hinweisen, dass Vereine, die ihr 100jähriges Bestehen feiern, auch mit der Sportplakette des Bundespräsidenten ausgezeichnet werden können. Ein entsprechender Antrag kann an den LSB Sachsen-Anhalt e.V. gerichtet werden. Des Weiteren ehrt der LSB auf Antrag Vereine bei 50-, 75-, 100jährigen Bestehen sowie alle weitere 50 Jahre mit einer Geldzuwendung. Die Anträge sind formlos unter Beilegung eines Dokumentes über die Vereinsgründung beim Kreissportbund/Landessportbund einzureichen.

Auszug § 4 Ehrungsordnung LSB:

„Die Mittel für Vereinsjubiläen sind formlos (unter Beilegung eines Dokumentes über die Vereinsgründung) im Jahr des Jubiläums zu beantragen. Sie sind für satzungsgemäße Zwecke des
Vereins zu verwenden. Die Beantragung muss mindestens zwei Monate vor dem Auszeichnungstermin über den zuständigen KSB/SSB an die Geschäftsstelle des LSB erfolgen. Die Ehrung von Vereinen mit der ”Sportplakette des Bundespräsidenten”, die 100 Jahre oder älter sind, unterliegt einem gesonderten Verfahren. Anträge dafür sind bei den zuständigen KSB/SSB erhältlich. Sie sind sechs Monate vor dem Auszeichnungstermin in der Geschäftsstelle des LSB einzureichen.“

Kontakt KSB: Rayk Peiser (ksbburgenlandnbg@gmx.net)
Kontakt LSB: Thomas Bauer (bauer@lsb-sachsen-anhalt.de)

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen

Tobias Czäczine
Vizepräsident
Spiel- & Schiedsrichterwesen
KFV Fußball Burgenland