Update: Trainingsbetrieb im Burgenlandkreis

Liebe Sportfreundinnen,

liebe Sportfreunde,

nach schriftlicher Rücksprache mit dem Burgenlandkreis und dem Kreissportbund ergibt sich nun, dass der mit Einschränkungen geöffnete Sportbetrieb in Sachsen-Anhalt auch für unseren Landkreis und für den Fußball gilt.

Es ist also entsprechend der 10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt möglich, in Gruppen von maximal 20 Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren bzw. fünf Erwachsenen jeweils einschließlich des Trainers kontaktfrei den Fußballsport auszuüben. Die Regeln für private Zusammenkünfte gemäß der Eindämmungsverordnung gelten dabei also nicht.

Zu den Einschränkungen zählen:

  • Die Einhaltung des Abstandes von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht,
  • Hygieneanforderungen, insbesondere die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten und
  • Zuschauer sind nicht zugelassen.

Entsprechend der Inzidenzlage kann es bei steigenden Werten wieder zu Einschränkungen durch den Burgenlandkreis kommen, was aktuell allerdings nicht vorgesehen ist.

Die Nutzung der Sportanlage erfordert die Freigabe des jeweiligen Betreibers, welchem ein Hygienekonzept vorzulegen ist. Insofern bleibt es die Entscheidung der Gemeinden und sonstigen Betreiber der Sportanlagen, ob diese ihre Sportstätte freigeben. Die Kommunen wurden gestern vom Burgenlandkreis auf einen gleichen Sachstand bzgl. der Interpretationen aus den Verfügungen gebracht.

Wir wünschen euch viel Erfolg beim Re-Start des Trainingsbetriebs. Für Rückfragen könnt ihr euch gern melden.

Mit sportlichen Grüßen

Tobias Czäczine

Vizepräsident

Spiel- & Schiedsrichterwesen

KFV Fußball Burgenland