Übersicht neue Verordnungen

Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,

nach unterschiedlichen Meldungen des FSA sowie aufgrund von Verschärfungen des Burgenlandkreises in seiner neuen Corona-Schutzverordnung, anbei für euch nochmal eine Übersicht, was aktuell im Burgenlandkreis hinsichtlich Sportbetrieb gilt. Entscheidend sind § 5 der 6. Corona-Schutzverordnung des Burgenlandkreises sowie §§ 2a, 11 der 15. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Grundlegend benötigt ihr weiterhin bestätigte Hygienekonzepte sowie die Freigabe eures Platzbetreibers.

Trainingsbetrieb:

  • Führen einer Anwesenheitsliste
  • Im Freien: Keine Testungen/Nachweise der Teilnehmenden notwendig
  • In geschlossenen Räumen (Sporthalle):
      • Sportler/Trainer/Funktionspersonal etc.: 2G-Zugangsmodell, ausgenommen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Symptome (datenschutzkonformer 2G-Vermerk auf Anwesenheitsliste)
      • Zuschauer/Begleitpersonen etc.: 2G+ Zugangsmodell (geimpft/genesen plus negativer Test; ausgenommen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Symptome (datenschutzkonformer 2G-Vermerk auf Anwesenheitsliste) auf Grundlage §5.2 BLK-Verordnung (sonstige sportliche Veranstaltungen) –> zusätzlich Maskenpflicht und Abstandsgebot auf Gemeinschaftsflächen

Wettkämpfe:

  • Führen einer Anwesenheitsliste sowie datenschutzkonformer 3G/2G-Vermerk
  • Im Freien: 3G-Zugangsmodell (genesen, geimpft, getestet)
      • Impfnachweis
      • Genesenennachweis
      • Negatives Testergebnis
        • Selbsttest vor Ort im 4-Augen-Prinzip
        • Maximal 24 h alter Schnelltest (schriftliche/elektronische Bescheinigung)
        • Maximal 48 h alter PCR-Test (schriftliche/elektronische Bescheinigung)
      • Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • In geschlossenen Räumen (Sporthalle):
      • Sportler/Trainer/Funktionspersonal etc.: 2G-Zugangsmodell (geimpft/genesen; mit Ausnahme Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Symptome)
      • Zuschauer/Begleitpersonen etc.: 2G+ Zugangsmodell (geimpft/genesen zzgl. negativer Testnachweis; mit Ausnahme der Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Symptome) auf Grundlage §5.2 BLK-Verordnung (Wettkämpfe)

Die neuen Verordnungen sind bis einschließlich 15. Dezember 2021 gültig. Inwiefern der Spielbetrieb dieses Jahr noch einmal aufgenommen wird, entscheidet der FSA am kommenden Wochenende.

Des Weiteren hat der Burgenlandkreis in seiner Verordnung ab dem 26.11.2021 u.a. Weihnachtsfeiern von Vereinen in geschlossenen Räumen untersagt (§ 4 der 6. Corona-Schutzverordnung des BLK).

Zwecks der vom FSA in Raum gestellten 2G-Zugangsregelung für die Umkleiden/Sozialgebäude wurde unsererseits zusätzlich eine mündliche und schriftliche Anfrage an die zuständige Stelle des Burgenlandkreises gestellt. Eine zeitnahe Rückmeldung wurde zugesichert. Bis dahin bitten wir euch analog dem FSA vorher mit dem jeweiligen Platzbetreiber Rücksprache zu halten.

Für Rückfragen könnt ihr mich gern kontaktieren.

Mit sportlichen Grüßen
Tobias Czäczine
Vizepräsident
Spiel- & Schiedsrichterwesen
KFV Fußball Burgenland