Neue Verordnungslage

Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,

das Land Sachsen-Anhalt hat mit Gültigkeit vom 4. – 19. März 2022 eine neue Eindämmungsverordnung erlassen, welche deutliche Änderungen für den organisierten Sportbetrieb in § 14 enthält.

Ab dem 4. März gilt:

  • Zugang zu allen öffentlichen und privaten Sportanlagen auf Grundlage des 3G-Zugangsmodells (geimpft/genesen/getestet)
  • das 3G-Modell gilt sowohl für den Sportbetrieb im Freien, als auch für geschlossene Räume (Sporthallen) und damit auch einschließlich der Sozialgebäude
  • der Trainingsbetrieb im Freien ist vom 3G-Modell ausgenommen, außer die Nutzung der Umkleiden (geschlossener Raum)
  • Zuschauerbeschränkung: 200 (im Freien); 50 (in geschlossenen Räumen) –> jeweils plus das „Personal“ des Veranstalters
  • Durchführung von Wettkämpfen erfordert ein Hygienekonzept des Veranstalters sowie die Freigabe des Platzbetreibers
  • keine Erfassung von Kontaktdaten erforderlich; ausschließlich Kontrolle der Erfüllung des 3G-Nachweises:
      • Testnachweis:
        • Ausgenommen Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Symptome
        • PCR-Test nicht älter als 48h (zertifizierte Stelle)
        • Schnelltest nicht älter als 24 h (zertifizierte Stelle)
        • Test im 4-Augen-Prinzip vor Ort
      • vollständiger Impfschutz
      • Genesenennachweis

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen

Tobias Czäczine
Vizepräsident
Spiel- & Schiedsrichterwesen
KFV Fußball Burgenland