Klarstellung 2G-Regelung in Umkleidekabinen

Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,

ergänzend zu eben versandter Mail, erfolgte soeben eine Klarstellung des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.V., u.a. hinsichtlich 2G in Umkleidekabinen beim Sport im Freien:

Link zur Homepage des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.V.

Heißt bei uns: Es gilt keine 2G-Regel in Umkleidekabinen, sofern die Anzahl der Personen im Raum 50 nicht überschreitet.

Eine Höchstbelegung des Raumes/der jeweiligen Umkleide ist vorher mit dem jeweiligen Betreiber je nach m² festzulegen.

Der Burgenlandkreis hat sich ebenso telefonisch bei mir gemeldet und mitgeteilt, dass es aktuell keine andere Regelung gibt, welche die Aussage des Sportministeriums gegenüber dem LSB einschränkt.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung und wünsche ein schönes Wochenende.

Mit sportlichen Grüßen

Tobias Czäczine
Vizepräsident
Spiel- & Schiedsrichterwesen
KFV Fußball Burgenland