Änderungen der 13. Eindämmungsverordnung

Da die Infektionszahlen und die Inzidenzwerte in Sachsen-Anhalt weiterhin sinken, hat die Landesregierung weitere Öffnungsschritte bekanntgegeben. So greifen im Burgenlandkreis ab dem 3. Juni 2021 folgende Änderungen für den Amateursport bei einer Inzidenz ab 35 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen:

Der Trainingsbetrieb des organisierten Sports ist in geschlossenen Räumen ohne Vorgabe der Gruppengröße gestattet, wobei die Anzahl der Personen auf 1 Person je 20 angefangene Quadratmeter zu begrenzen ist. Ein negativer Corona-Test, der nicht älter ist als 24 Stunden und eine Anwesenheitsnachverfolgung aller teilnehmenden Personen ist hierfür Voraussetzung.
Der organisierte Sportbetrieb außerhalb des Trainingsbetriebs ist im Freien als Kontaktsport mit höchstens 30 Personen und kontaktfrei mit höchstens 200 Personen gestattet.
Die Testpflicht für Trainer*innen im Rahmen des Trainingsbetriebes im Freien entfällt unabhängig von der Inzidenz.

Außerdem hat das Ministerium für Inneres des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt, dass unter folgenden Bedingungen auch wieder Freundschaftsspiele durchführbar sind:

An fünf aufeinander folgenden Werktagen ist die Inzidenz unter 35 und dieser Fakt muss vom zuständigen Landkreis oder der zuständigen Stadt bekanntgegeben bzw. veröffentlicht werden (Veröffentlichung Burgenlandkreis).
Maximal 30 Personen nehmen am Spiel teil (inklusive Trainer, Betreuer, Auswechselspieler und Schiedsrichter).
Alle am Spiel beteiligten Personen weisen einen negativen Corona-Test vor, der nicht älter als 24 Stunden ist und es ist für alle teilnehmenden Personen ein Anwesenheitsnachweis zu führen.

Weiterhin gilt für jegliche Art von Trainings– und Spielbetrieb:

Die Nutzung der Sportanlage muss durch den Betreiber freigegeben werden.
Es ist die Führung eines Anwesenheitsnachweises durch Trainer*innen oder andere Verantwortliche erforderlich.
Hygieneanforderungen, insbesondere die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten.
Zuschauer sind nicht zugelassen.

Anmerkung: Zuschauer sind nur bei professionell organisierten Sportveranstaltungen zugelassen. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Teilnehmer*innen der Veranstaltung Profisportler*innen bzw. Berufssportler*innen sind.

(Quelle: Fußballverband Sachsen-Anhalt e.V.; Burgenlandkreis)